LIS®-Ersatzteile
LIS® gewährt bei Ersatzteilen (Filter, Bolzen, Dichtungen usw.) eine vollständige Funktionsgarantie innerhalb der ersten 6 Monate.
LIS®-Laufwerksteile
Auf Laufwerksteile gibt LIS® eine Gewährleistung von 12 Monaten, längstens allerdings 1500 Betriebsstunden.
LIS®-Gummiketten Bagger
Auf Gummiketten bis 485 mm Breite gibt LIS® grundsätzlich 18 Monate Gewährleistung, längstens allerdings 1500 Betriebsstunden.
Auf Gummiketten ab 500 mm Breite gibt LIS® grundsätzlich 18 Monate Gewährleistung, längstens allerdings 1000 Betriebsstunden.
LIS®-Gummiketten Dumper
Auf Gummiketten für Dumper gibt LIS® grundsätzlich 12 Monate Gewährleistung, längstens allerdings 1000 Betriebsstunden.
Voraussetzung dafür ist ein Maschineneinsatz auf weichen Untergründen.
Im Reklamationsfall findet nachfolgende Regelung Anwendung:
a. 0–250 Betriebsstunden: 100 % Gewährleistungsanspruch
b. 251–500 Betriebsstunden: 75 % Gewährleistungsanspruch
c. 501–750 Betriebsstunden: 50 % Gewährleistungsanspruch
d. 751–1000 Betriebsstunden: 25 % Gewährleistungsanspruch
LIS®-Gummipads
Auf Gummipads gibt LIS® eine Gewährleistung von 12 Monate oder 1000 Betriebsstunden ab Installationsdatum.
LIS®-Schneidwerkzeuge
Schneidwerkzeuge (Zähne, Adapter, Messer usw.) haben bei LIS® eine lebenslange Bruchgarantie.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf Material- und Bearbeitungsfehler, nicht aber auf normalen Verschleiß, der durch Einsatzbedingungen verursacht wird.
LIS®-Anbauteile (Baggerlöffel, Hydraulikhämmer, Abbruch- und Sortiergreifer)
LIS® Anbaugeräte haben eine Garantie von 12 Monaten oder 1500 Stunden ab dem Auslieferungsdatum.
Die Garantie beinhaltet die Reparatur oder den Ersatz von Teilen für den ordentlichen Betrieb der Geräte, die erwiesenermaßen Material-, Bearbeitungs- oder Montagefehler aufweisen.
- Falls das Gerät einen auf Materialien, Bearbeitung oder Montage beruhenden Fehler aufweist, der schriftlich von LIS anerkannt worden ist, hat LIS das freie Ermessen, die Reklamation mittels Erstattung, Reparatur oder Austausch anzuerkennen.
- Versandkosten, ausschließlich der von LIS ausdrücklich genehmigten Fälle, gehen zu Lasten des Käufers
- Alle ersetzten Teile, auf die sich die Reklamation bezieht, bleiben zur Verfügung von LIS, als dem dann alleinigem Eigentümer.
- LIS übernimmt keine Verantwortung hinsichtlich Folgeschäden oder Produktionsausfällen.
- Ein Garantieanspruch kann nur bei unmittelbarer Meldung nach Feststellung des Schadens anerkannt werden.
- LIS behält sich eine Kontrolle der reklamierten Bauteile vor. Diese sind auf Verlangen an LIS oder eine vereinbarte Adresse (Servicestelle) zu versenden.
Die Garantie erlischt bei
- Reparaturen, die ohne vorherige Genehmigung von LIS durch Kundenpersonal oder Werkstätten durchgeführt wurden.
- Fehlern, die auf falsche Anschlüsse oder Fehler bei der Benutzung zurückzuführen sind.
- Beschädigungen, aufgrund fehlender oder mangelhafter Wartung, bestimmungswidrigem Gebrauch, oder Transportschäden.
- Schäden an Leitungen oder Schnellwechselverbindungen in Folge fehlender Wartung oder übermäßigem Verschleiß.
- Benutzung von Nicht-Originalteilen für den Betrieb
- Überschreitung des Grenzwertes der zulässigen Tragkraft lt. technischer Spezifikationen
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Teile
- (Hydraulikhammer:) Dichtungen, Schläuche, Manometer, andere Messgeräte, Stickstofffüllgeräte, Schwingungsdämpfer, Buchse und Zuganker zur Meisselbefestigung, andere Werkzeuge
Die Garantie erlischt bei nicht korrektem Hydraulikkreislauf (Hämmer, Greifer), wie z.B.
- Inkorrekte Eichung des Hydraulikkreislaufs (Träger -Maschine), falsche Drücke
- Öltemperatur über 80°C
- Ungefiltertes oder verschmutztes Öl
Der Käufer hat das betreffende Produkt entweder zum nächstgelegenen LIS®-Händler oder an das LIS®-Zentrallager zurückzuliefern, wobei der Kunde die Kosten des Transportes trägt. LIS® wird nach Prüfung das Produkt reparieren, ersetzen oder gutschreiben. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von sonstigen Schäden, insbesondere Folgeschäden und Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten stehen dem Käufer nicht zu. Ferner gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.